Die Räume in den Schulanlagen und dem Gemeindehaus können teilweise durch Dritte (Vereine, Privatpersonen, Gewerbe etc.) gemietet werden. Dazu muss ein Gesuch auf untenstehendem Formular "Gesuch Benützung Gemeindeliegenschaften" eingereicht werden.
Informationen über die Mietobjekte und Mietpreise können Sie dem Benützungsreglement und der Benützungsverordnung Gemeindeliegenschaften entnehmen. Diese finden Sie unter den Gemeindeerlassen.