Im Rahmen der Umsetzung des Artikels 17 des Schulgesetzes des Kantons Bern sollen auch intellektuell ausserordentlich begabte Schülerinnen und Schüler entsprechend gefordert und gefördert werden. Als ausserordentlich begabt gilt im Kanton Bern ein von einer Fachpsychologin oder einem Fachpsychologen getestetes Kind, das einen IQ von 130 und mehr aufweist.
Folgende Aufgabenbereiche sowie Zielsetzungen gelten:
- intellektuell ausserordentlich begabte Kinder und Jugendliche, die abgeklärt sind, in altersgerechten Gruppen oder einzeln betreuen
- persönliche Interessen=Stärken feststellen und in anspruchsvollen Einzel- oder Teamprojekten gezielt fördern und weiterentwickeln
- dokumentierte Ergebnisse sowohl vor öffentlichem Publikum als auch in der eigenen Klasse präsentieren
- selbst organisiertes Lernen anwenden und festigen
- Eltern sowie Lehrpersonen beraten und unterstützen
Diese Arbeitsweisen bieten sich an:
- Förderunterricht in Einzellektionen in der Klasse der Schülerin oder des Schülers (Pull-In)
- Förderung im Gruppenunterricht (2 bis 6 Kinder) vor- oder nachmittags in einem zentral gelegenen Schulhaus (Pull-Out)
Motto der Begabungs- und Begabtenförderung:
«Wer Stärken stärkt, schwächt Schwächen und beglückt.»