Seit dem Schuljahr 2009/2010 werden Kinder mit besonderem Förderbedarf gemäss Artikel 17 in der Regelklasse ihres Wohnortes geschult. Dadurch werden sowohl Kinder mit isolierten Lernproblemen, wie zum Beispiel Legasthenie und Dyskalkulie als auch Kinder mit allgemeinen Lern- und Verhaltensschwierigkeiten innerhalb ihrer Klasse gefördert. Die schulischen Heilpädagoginnen arbeiten je nach Situation mit einer Lerngruppe oder mit einzelnen Kindern im Klassenzimmer oder im Spezialunterrichtsraum. Es gibt keinen Anspruch auf Einzelunterricht der SchülerInnen.
Des Weiteren umfasst die Arbeit der schulischen Heilpädagogin:
- Beratung von Lehrkräften und Eltern beispielsweise in Bezug auf reduzierte individuelle Lernziele (riLz)
- Beratung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen (Aufbau von Lernstrategien, Mobbing usw.)
- Förderorientiertes Erfassen von Schülerinnen und Schülern
Dies bedingt eine gute Zusammenarbeit mit Lehrpersonen, Eltern, weiteren Speziallehrkräften (Logopädin und Psychomotoriktherapeutin) und Fachinstanzen. Speziallehrkräfte für integrative Förderung (IF) sind Lehrer und Lehrerinnen mit der Zusatzausbildung in schulischer Heilpädagogik.
Sind für ein Kind besondere Massnahmen erforderlich, so werden diese nach dem Stufenmodell eingeleitet. Die Erfassung, Abklärung und Begleitung eines Kindes erfolgt erst mit dem Einverständnis der Eltern. Für Kurzinterventionen in Klassen mit mehreren beteiligten Kindern (als Unterstützung der Klassenlehrkraft bei Schlichtung von Streitereien, Mobbingverdacht und Ähnlichem) setzen wir das Einverständnis der Eltern voraus.