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Solarpotenzial Ihrer Liegenschaft

Ist mein Hausdach geeignet für eine Solaranlage? Auf der interaktiven Karte unten oder auf www.sonnendach.ch kann mit Eingabe der Adresse abgefragt werden, ob das eigene Hausdach für die Solarenergienutzung geeignet ist und wieviel Strom und Wärme produziert werden könnte. Auf der Website finden Sie zudem auch eine Anleitung, wie Sie Schritt für Schritt zu Ihrer Solaranlage kommen.

Photovoltaik-Anlagen inkl. Förderbeiträge Gemeinde

Die Installation einer Photovoltaik-Anlage wird zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2024 mit einem einmaligen Beitrag unterstützt. Pro kWp installierte Leistung (entspricht ca. 10 m2 Fläche) werden Fr. 500.00 vergütet (maximal Fr. 5‘000.00 pro Liegenschaft).

Die Liegenschaft muss sich in Biglen befinden und Liegenschaftseigentümer*innen müssen Wohnsitz in Biglen haben. An Bauherrengemeinschaften, Generalunternehmen usw., welche eine Liegenschaft erbauen und weiterverkaufen, werden keine Beiträge ausbezahlt.

Die Gesuche werden nach Eingangsdatum auf die Gesuchskriterien geprüft. Danach erfolgt die Auszahlung des Förderbeitrages, unabhängig von der KEV-Anmeldung. Ein genereller Anspruch auf Unterstützungsbeiträge besteht nicht.

Der Beitrag wird nur einmalig ausbezahlt – wird dabei nicht der volle Betrag ausgeschöpft, kann der Restbetrag später nicht mehr geltend gemacht werden.

Der Rückforderungsbeleg zur Beantragung des Förderbeitrages kann hier heruntergeladen werden oder bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.

Weitere Hinweise
Diese Förderaktion findet im Rahmen der energiepolitischen Massnahmen der Gemeinde statt.

Vor Erstellung der Anlage ist der Gemeinde das offizielle Meldeformular für Solaranlagen zur Beurteilung über eBau einzureichen.

Der Bund unterstützt neue Photovoltaik-Anlagen ebenfalls mit einem Förderbeitrag. Weitere Informationen entnehmen Sie der Website von Pronovo unter nachstehendem Link. Die Beitragshöhe kann mit dem Tarifrechner einfach berechnet werden: https://pronovo.ch/de/services/tarifrechner/

Weitere wertvolle Tipps rund um Photovoltaik-Anlagen finden Sie unter https://www.energieberatungbern.ch/

Energieberatung inkl. Förderbeitrag Gemeinde

Energieberatung Bern-Mittelland

Beratung in Oberdiessbach (Sprechstunden und Beratungen nach vorgängiger Terminvereinbarung)

Gemeindeverwaltung Oberdiessbach 
Gemeindeplatz 1
3672 Oberdiessbach
Tel. 031 370 14 44, info@energieberatungbern.ch

Kosten der Energieberatung
Die Energieberatung Bern-Mittelland wird durch 74 Gemeinden und den Kanton Bern unterstützt.

Die Erstberatung am Telefon, per E-Mail und in den Büros in Bern, Bern-Liebefeld, Oberdiessbach und Schwarzenburg sind kostenlos. Für die Beratung vor Ort wird - je nach Objekttyp der Liegenschaft - eine Kostenpauschale von CHF 100.-- bis CHF 250.-- erhoben. Über die Beratung wird ein Kurzbericht erstellt und abgegeben.

Förderbeitrag Gemeinde
Mit dem aktuellen Förderprogramm der Gemeinde Biglen werden die Kosten für die Erstberatung bei Einfamilienhäusern bis Fr. 100.00 und bei Mehrfamilienhäusern bis Fr. 250.00 übernommen. Die Rechnungstellung der Öffentlichen Energieberatung Bern-Mittelland läuft direkt über die Gemeinde. Mehrkosten werden nicht übernommen.

Weitere Förderbeiträge

Weitere aktuelle Förderprogramme (Heizungsersatz) können auf der Website von Energiefranken abgerufen werden: https://www.energiefranken.ch/de/3507-Biglen/building/personal

Bei Fragen steht Ihnen die Bauverwaltung gerne zur Verfügung.

Der Kanton Bern fördert die rationelle Energienutzung und den Einsatz erneuerbarer Energie mit guten Gründen:

  • Eine intakte Umwelt ist Voraussetzung für Gesundheit und Wohlbefinden von Menschen, Tieren und Pflanzen.
  • MINERGIE-Bauten steigern Komfort und Lebensqualität.
  • Alle Energieformen müssen - auch im Hinblick auf die Nachwelt - optimal eingesetzt werden.
  • Fossile Energieträger werden zur Hauptsache importiert; die Versorgung ist deshalb anfällig für Krisen, Konflikte und Marktlaunen.
  • Der Ersatz von importierten Energieträgern schafft Arbeitsplätze im Inland.
  • Besonders Besitzer und Bauherren von Mehrfamilienhäusern sind damit aufgefordert, ihre Wohnbauten mit MINERGIE-Standard zu erneuern und zu bauen und dabei Holz- und Sonnenenergie zu nutzen.
  • Beitragsgesuche müssen immer vor Baubeginn eingereicht werden.
  • Mehr über Energienutzung, Einzelheiten der Förderbedingungen und Vorgehen erfahren Sie bei der Energieberatung Bern-Mittelland oder beim Amt für Umwelt und Energie des Kantons Bern

Energieleitbild

Die Gemeinde Biglen hat im Jahr 2019 das BEakom (Berner Energieabkommen) unterzeichnet.

Energiegruppe

In diesem Zusammenhang wurde auch ein Energieleitbild erstellt. Die Gemeinde Biglen hat eine Arbeitsgruppe Energie im Einsatz.

Energiegruppe Biglen 

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