Die Installation einer Photovoltaik-Anlage wird zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2024 mit einem einmaligen Beitrag unterstützt. Pro kWp installierte Leistung (entspricht ca. 10 m2 Fläche) werden Fr. 500.00 vergütet (maximal Fr. 5‘000.00 pro Liegenschaft).
Die Liegenschaft muss sich in Biglen befinden und Liegenschaftseigentümer*innen müssen Wohnsitz in Biglen haben. An Bauherrengemeinschaften, Generalunternehmen usw., welche eine Liegenschaft erbauen und weiterverkaufen, werden keine Beiträge ausbezahlt.
Die Gesuche werden nach Eingangsdatum auf die Gesuchskriterien geprüft. Danach erfolgt die Auszahlung des Förderbeitrages, unabhängig von der KEV-Anmeldung. Ein genereller Anspruch auf Unterstützungsbeiträge besteht nicht.
Der Beitrag wird nur einmalig ausbezahlt – wird dabei nicht der volle Betrag ausgeschöpft, kann der Restbetrag später nicht mehr geltend gemacht werden.
Der Rückforderungsbeleg zur Beantragung des Förderbeitrages kann hier heruntergeladen werden oder bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Weitere Hinweise
Diese Förderaktion findet im Rahmen der energiepolitischen Massnahmen der Gemeinde statt.
Vor Erstellung der Anlage ist der Gemeinde das offizielle Meldeformular für Solaranlagen zur Beurteilung über eBau einzureichen.
Der Bund unterstützt neue Photovoltaik-Anlagen ebenfalls mit einem Förderbeitrag. Weitere Informationen entnehmen Sie der Website von Pronovo unter nachstehendem Link. Die Beitragshöhe kann mit dem Tarifrechner einfach berechnet werden: https://pronovo.ch/de/services/tarifrechner/
Weitere wertvolle Tipps rund um Photovoltaik-Anlagen finden Sie unter https://www.energieberatungbern.ch/