Mit eBau wird der Baubewilligungsprozess im Kanton Bern vereinfacht und elektronisch abgewickelt. Ab 1. März 2022 ist die Übergangszeit abgelaufen und die Verwendung von eBau obligatorisch. Der Grosse Rat des Kantons Bern hat die notwendigen Anpassungen in der Baugesetzgebung beschlossen. Baugesuche müssen zwingend über eBau ausgefüllt werden. Über untenstehenden Link gelangen Sie auf eBau.