Abmeldung - Wohnsitz

Abmeldung Schweizer/innen

Die Abmeldung ist spätestens am Tag des Wegzugs zu melden. Mitzubringen ist der Niederlassungs- bzw. der Aufenthaltsausweis.

Die Abmeldung kann auch telefonisch oder per E-Mail erfolgen.

Abmeldung ausländische Staatsangehörige

Für die Abmeldung erscheinen Sie bitte persönlich spätestens am Tag des Wegzugs (bei Wegzug ins Ausland 14 Tage vor Abreise) am Schalter der Gemeindeverwaltung. Mitzubringen ist der Ausländerausweis.

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Wohnen und Umziehen

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