Leider ist es unumgänglich, bei einem Todesfall eine Siegelung durchzuführen. Die erste Kontaktaufnahme mit den Angehörigen erfolgt durch die Gemeindeverwaltung. Die Siegelung muss innerhalb von 7 Tagen nach Kenntnis vom Todesfall durchgeführt werden. Auf der "Checkliste Todesfall" sehen Sie, welche Dokumente für die Siegelung bereitgestellt werden müssen.
Kontaktstelle für Fragen rund um die Siegelung:
Gemeindeverwaltung
Siegelungsbeamtin (Gemeinderätin):
Moser VerenaPosition: Siegelungsbeamtin
Ackerweid 22, 3507 Biglen