Gemeindeversammlung 29. November 2024
Freitag, 29. November 2024, 20.00 Uhr
Primarschulhaus "Feltschen" (Singsaal), Feltschenweg 6, 3507 Biglen
Traktanden
Reglementsauflage
Folgende Reglemente liegen mindestens 30 Tage vor der Gemeindeversammlung vom 29. November 2024, d.h. ab dem 24. Oktober 2024, auf der Gemeindeverwaltung Biglen, Hohle 19, 3507 Biglen, öffentlich auf:
– Reglement über die Mehrwertabgabe – Teilrevision 2024
– Benützungsreglement Gemeindeliegenschaften – Gesamtrevision 2023
Zudem wird die Benützungsverordnung Gemeindeliegenschaften ergänzend zur Kenntnisnahme aufgelegt (informativ). Die Genehmigung der Benützungsverordnung liegt in der Kompetenz des Gemeinderates und ist nicht Gegenstand der Reglementsgenehmigung.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen (Verwaltungsrechts-pflegegesetz – Artikel 63 ff).
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden. Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen (Gemeindegesetz – Artikel 49a „Rügepflicht“).
Wir laden alle stimmberechtigten Gemeindebürger*innen, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit 3 Monaten Wohnsitz in der Gemeinde Biglen haben, zu dieser Versammlung ein.