Gemeindeversammlung 2. Dezember 2022
wann? Freitag, 2. Dezember 2022, 20.00 Uhr
wo? Kulturfabrik Biglen, Rohrstrasse 56, 3507 Biglen
Traktanden
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen (Verwaltungsrechtspflegegesetz – Artikel 63 ff).
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden. Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen (Gemeindegesetz – Artikel 49a „Rügepflicht“).
Wir laden alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger, welche das
18. Altersjahr zurückgelegt und seit 3 Monaten Wohnsitz in der Gemeinde Biglen haben, zu dieser Versammlung ein.