20. Nov 2020
Freitag, 20. November 2020
Uhrzeit: 20.00 Uhr
Ort: Kulturfabrik Biglen, Rohrstrasse 56, 3507 Biglen
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Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen (Verwaltungsrechtspflegegesetz – Artikel 63 ff).
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden. Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen (Gemeindegesetz – Artikel 49a «Rügepflicht»).
Wir laden alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit 3 Monaten Wohnsitz in der Gemeinde Biglen haben, zu dieser Versammlung ein.
Für die Gemeindeversammlung wird ein Schutzkonzept erstellt, welches Ende Oktober auf der Website aufgeschaltet wird. Je nach der aktuellen Lage, kann das Schutzkonzept auch kurzfristig noch angepasst werden.
Damit mehr Platz zur Verfügung steht, wird die Gemeindeversammlung in der Kulturfabrik Biglen abgehalten. Für die Gemeindeversammlung gilt eine Maskenpflicht. Die Masken werden durch die Gemeinde Biglen zur Verfügung gestellt.
Wir bitten die teilnehmenden Einwohnerinnen und Einwohner frühzeitig zu erscheinen, damit ein gestaffelter Einlass möglich ist.