Spezielle Kinder haben spezielle Bedürfnisse und brauchen besondere Förderung oder Unterstützung.
Stellt die Lehrkraft bei einem Kind Lernstörungen fest, so fördert sie es gezielt durch individuelle Massnahmen und Unterstützung. In einem zweiten Schritt werden die Eltern oder andere Personen zum Fördern des Kindes ausserhalb der Schule angeleitet. In einem dritten Schritt erfolgt eine Beurteilung und Beratung durch die Speziallehrkräfte, allenfalls verbunden mit einer Kurzintervention.
Der vierte Schritt ist dann, mit Zustimmung der Eltern, die Anmeldung zur Abklärung bei einer Fachinstanz (EB Burgdorf).
Das ist das sogenannte Vierstufenmodell zur Behandlung von Lernstörungen:
Diese Stufen werden der Reihe nach durchlaufen, oft genügt die Förderung in der Klasse (Stufe 1) oder die Mithilfe der Eltern (Stufe 2).
Diese Stufen werden der Reihe nach durchlaufen, oft genügt die Förderung in der Klasse (Stufe 1) oder die Mithilfe der Eltern (Stufe 2).
Die Zuweisung zum Spezialunterricht erfolgt durch eine Zuweisungskonferenz auf Antrag eines Beurteilungsausschusses (Erziehungsberatungsstelle Burgdorf und die Speziallehrkräfte).
Im Rahmen unserer Schule wird folgender Spezialunterricht angeboten:
Unter dem folgenden Link finden Sie weiterführende Informationen des AKVB (Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung) zu den einfachen sonderpädagogischen Massnahmen: