Teilrevision Reglement über die Mehrwertabgabe

18. Jan 2024

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die von der Versammlung der Einwohnergemeinde Biglen am 1. Dezember 2023 beschlossene Teilrevision des Reglementes über die Mehrwertabgabe am 1. Februar 2024 in Kraft tritt.

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